Hauptaufgabe einer mittelalterlichen Stadt war es, Handwerk und Handel zu betreiben, daher war ihr zentraler Ort der Markt. Hier wurde gehandelt, es wurden Nachrichten ausgetauscht, man erfuhr, was in der Welt geschah und schließlich fanden auf dem Marktplatz die großen Kirchenfeiern sowie Spektakel und (wenn die Stadt das sog. Schwertrecht besaß) Hinrichtungen von Verurteilten statt, die gewöhnlich besonders viele Zuschauer anlockten.
Im Allgemeinen – allerdings nicht immer – stand mitten auf dem Markt das Rathaus, das Sitz der Stadtbehörden war. Der Stolz der Stadt war gewöhnlich die Turmuhr, die nicht nur den Rathausturm zierte, sondern auch das Leben der Einwohner regelte. Die Straßennamen waren meistens von dem Handwerk, dessen Vertreter dort wohnten (z.B. Tischlergasse, Schlossergasse, Fischergasse), vom Namen des nächst gelegenen Gotteshauses oder vom Namen der Stadt, zu der diese Straße führte, abgeleitet. Diese Regel erleichterte es, sich in der Stadt zu Recht zu finden.
Die Bürgerhäuser, deren Front auf den Markt gerichtet war, nahmen meist 1/3 der Parzelle ein. Im Erdgeschoss befand sich eine Handwerkswerkstatt oder ein Kaufmannskontor, im ersten Stock Repräsentationsräume und weiter oben Privaträume, d.h. die Wohnung des Eigentümers. Im Hof befanden sich Wirtschaftsräume, Ställe, Lagerräume sowie der Brunnen und die Latrine, die gleichzeitig als Müllabladeplatz diente. Sammelstelle des Unrats war auch der Stadtgraben, der meist mit dem in der Nähe vorbei fließenden Fluss verbunden war (mitunter bildete sogar der Fluss selbst einen Abschnitt des Grabens); die Organisation systematischer Säuberungsaktionen des Grabens war eines der häufigsten Themen der Stadtgesetze (Verordnungen), die von den Stadtbehörden erlassen wurden.
Die Verstorbenen wurden auf den Friedhöfen um die Kirchen herum bestattet. Erst Ende des 18. Jahrhunderts wurde aus hygienischen Gründen das Gebot eingeführt, die Verstorbenen auf Friedhöfen außerhalb der Stadtmauern beizusetzen. Natürlich ist die Tradition geblieben, besonders verdiente Personen in den Kirchen zu bestatten, unter dem Fußboden oder in der Krypta.
In der ehemaligen Stadt war es eine der wichtigsten Aufgaben des Schulzen und der städtischen Geschworenenbank, die Gerichtsbarkeit auszuüben. Die Kriminalität trat damals genau so oft auf wie heute, nur die Methoden ihrer Bekämpfung und die Urteilsvollstreckung waren anders. Ihr Vollstrecker war der Henker, also der Meister, dem Stadtknechte als Gehilfen zur Seite standen. Zu den Aufgaben dieses Handwerkers gehörte es, die Untersuchung der Angeklagten durchzuführen (in Gegenwart und im Auftrag der Richter), die Urteile zu vollstrecken, die Stadt von Kadavern zu säubern und herrenlose Tiere einzufangen. Ihm stand eine Dienstwohnung in einem der Stadttürme zur Verfügung, dort befand sich auch das städtische Freudenhaus, das von der Gattin des Meisters betrieben wurde.
Der Pranger war früher das Symbol der Justiz, der Ausdruck der Gerichtsbefugnisse der Stadt. Daher stand er in der Regel in der Nähe des Sitzes der Stadtbehörden, des Rathauses. Entgegen den zuweilen geäußerten Ansichten war er nicht der Ort, an dem Todesurteile vollstreckt wurden. Am häufigsten wurden die Verurteilten am Pranger ausgepeitscht (daher rührt die charakteristische Säulenform, die es erleichterte, den Delinquenten anzubinden), gebrandmarkt, der Lächerlichkeit preisgegeben, so mancher Liebhaber fremden Eigentums verlor dabei auch ein Ohr oder die rechte Hand. In Polen sind nur wenige Pranger erhalten geblieben, u.a. in Poznań.
Vor dem Rathaus wurden die Verbrecher auf dem Scheiterhaufen verbrannt, auch gevierteilt und geköpft, man hat dort jedoch niemand erhängt. In Poznań befand sich der städtische Galgen anfänglich in der Gegend der heutigen Solna-Straße und Garbary-Straße, und später im Stadtteil Wilda, im Raum der heutigen Krzyżowa-Straße (dieser Name stammt vom Kreuz, an dem die Verurteilten ihr letztes Gebet vor der Hinrichtung sprachen). Erfolgte die Hinrichtung durch Ertränken, wurde der Verurteilte von der Chwaliszewski-Brücke aus in die Warta hinabgestoßen.
Dieses ganze spezifische Repertoire der Justiz unterschied sich in nichts von den Verfahren, die in anderen Städten Polens und Europas üblich waren.