Lokation bedeutet mit anderen Worten eine Stadtgründung, wobei an diese Stadt entsprechende Rechte verliehen werden. In Poznań waren die Burg auf der Insel Ostrów Tumski und die Unterburg im heutigen Stadtteil Zagórze zu eng geworden, daher wurde ein neuer Siedlungsort gesucht. Man entschied sich für eine Stadtgründung am linken Flussufer und zwar nach neuen Regeln – nach Magdeburger (d.h. deutschem) Recht. In den polnischen Provinzen wurde dieses Recht seit Beginn des 13. Jahrhunderts bei der Gründung neuer Städte angewandt. Überliefert sind Berichte über Stadtgründungen in jener Zeit, u.a. von Złotoryja, Lwówek Śląski und Wrocław, in Wielkopolska hingegen wurden vor Poznań Gniezno (1238), Powidz (1243), Międzyrzecz (vor 1248) und Kostrzyn (1251) gegründet.
Der Lokator, also Vertreter der Stadtgründer und Oberhaupt der Stadt, war Tomasz von Gubin und er wurde auch der erste Schulze von Poznań. Die Einwohner der neuen Stadt wurden für acht Jahre von den Abgaben zugunsten des Herrschers frei gestellt. Erst nachdem sie sich am neuen Ort „eingerichtet hatten“, sollten sie zur Abgabe von Zöllen, Steuern und sämtlichen anderen Lasten verpflichtet werden.
Es wurde ein Markt mit einer Seitenlänge von 141 m abgesteckt (der drittgrößte in den polnischen Provinzen nach Krakau und Wrocław), die ganze Stadt nahm hingegen ein Gebiet von 21 ha ein. Etwas seitlich vom Markt wurde das Rathaus errichtet, das absichtlich in Richtung der Wielka-Straße verschoben wurde. Eine der wichtigsten Aufgaben der Stadt war die Betreibung des Handels und Schaffung günstiger Voraussetzungen für die Entwicklung des einheimischen Handwerks, daher verpflichteten sich die Herzöge als Gründer dazu, eine Hauptmarkthalle (Gewandhaus) zu bauen.
Die vorteilhafte Lage von Poznań an bedeutsamen Handelsstraßen bewirkte, dass sich die Stadt bald darauf beträchtlich entwickelte. Sie war Eigentum des Königs und Sitz des Generalstarosten von Wielkopolska.